Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
Härtere Strafen für Messerangriffe, häufiger Fußfesseln für Gefährder: Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Neben Strafverschärfungen sollen demnach auch der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke strenger geahndet werden.
Der "brutale Anschlag auf den Berliner CSD" habe erneut gezeigt, dass gewaltbereiter Islamismus eine "wirklich ernste Gefahr" sei, sagte Bundesjustizministerin Hubig in einer Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Um Gefährder zu beobachten und Terroranschläge abzuwenden, solle "eine starke Anwendung von Fußfesseln ermöglicht" werden, sagte Dobrindt. Zudem will die Bundesregierung auf einen stärkeren Einsatz von Präventivgewahrsam bei Gefährdern dringen. Dazu will sie sich "für einheitliche, effektive Standards in Bund und Ländern" einsetzen, wie es in dem Zehn-Punkte-Plan heißt.
Zur frühzeitigen Ermittlung und Aufklärung von Gefährdungen sollen darüber hinaus die Bundesländer befugt werden, im Einzelfall "relevante" Telekommunikationsdaten sichern zu lassen, "um deren Verlust zu verhindern und eine spätere Erhebung zu ermöglichen", heißt es weiter.
Angriffe mit Messern sollen zum Verbrechen hochgestuft und können dann mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden. "Wer künftig mit Messern auf Personen losgeht, muss damit rechnen, dass er mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belangt wird", sagte Dobrindt. Derartige Angriffe werden bisher als Vergehen eingestuft, wenn es zu keinen schweren Körperverletzungen kommt.
"Nachschärfen" will Hubig beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den Islamischen Staat. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. "Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden", heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.
Bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen sollen zudem Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden. Die Bewährung "darf am Ende nicht zulasten der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gehen", betonte Hubig.
Darüber hinaus soll der Informationsfluss zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz zur Gefahrenabwehr verbessert werden. Wenn Sicherheitsbehörden wichtige Informationen dazu hätten, ob von einer Person eine Gefahr ausgehe, ob eine Person sich radikalisiert habe und gewaltbereit sei, dann müssten solche Informationen auch der Justiz zur Verfügung stehen, unterstrich Hubig.
Die Ministerin kündigte zudem Änderungen beim Jugendstrafrecht an. Dies sei "keine Kuscheljustiz, auch wenn manchmal der Eindruck entsteht". Schon heute seien lange Haftstrafen und einschneidende Maßnahmen möglich, trotzdem seien Anpassungen notwendig. Strafverfahren wegen terroristischer Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden sollten künftig vor spezialisierten Jugendschöffengerichten und Jugendkammern stattfinden.
Schließlich sieht das Maßnahmenpaket auch eine Stärkung der Prävention vor. Genannt wird hier auch eine stärkere Verantwortung digitaler Plattformen für extremistische Inhalte, Bildungsarbeit etwa mit Hilfe von digitalen Angeboten der Bundeszentrale für politische Bildung und "soziale Prävention in muslimischen Communities".
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Natalie Pawlik, verwies auf "Digital Streetwork" als einen Ansatz, bei dem geschulte Sozialarbeiter auf Onlineplattformen wie Tiktok, Instagram, Reddit oder Twitch aktiv seien.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte den Zehn-Punkte-Plan. Dieser bündelte "sinnvolle Maßnahmen, die den Schutz der Bevölkerung verbessern, ohne rechtsstaatlich über das Ziel hinauszuschießen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP. Das gelte etwa für das Schließen von Strafbarkeitslücken im Anti-Terror-Strafrecht und erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Gerichte in Jugendstrafverfahren.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, kritisierte, die zentrale Frage zum CSD-Anschlag sei immer noch unbeantwortet: "Warum konnte ein behördenbekannter und überwachter Gefährder diese Tat begehen?"
Die AfD-Chefin Alice Weidel bezeichnete den Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung als "Offenbarungseid einer gescheiterten Migrationspolitik".
Bei dem CSD-Anschlag vom 25. Juli hatte ein 21-Jähriger in Berlin einen Lieferwagen in eine Menschenmenge gefahren. Danach attackierte er weitere Opfer mit einer Machete. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 31 weitere Menschen wurden verletzt.
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