DFB wird Vereine an Polizeikosten beteiligen
Der Deutsche Fußball-Bund(DFB) wird künftig anfallende Polizeikosten im Rahmen von Hochrisikospielen "mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergeben". Dies sieht ein Beschluss vor, den das DFB-Präsidium am Freitag getroffen hat. Der DFB sei hierzu "aufgrund der bestehenden Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet", hieß es weiter. "Sollte der DFB Gebührenbescheide für Polizeikosten erhalten, werden wir die Kosten an die jeweiligen Vereine weiterreichen", sagte Präsident Bernd Neuendorf.
Unabhängig davon halte er aber die Gebührenerhebung für Polizeikosten "nach wie vor für den falschen Ansatz", führte Neuendorf weiter aus: "Das gemeinsame Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen muss es sein, die Sicherheitslage vor Ort zu verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich Fußballspielen zu verringern. Beides wird durch eine Gebührenregelung nicht erreicht. Wir bevorzugen daher weiterhin einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei."
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte differenziert auf den DFB-Beschluss. "Gebührenbescheide sind kein Selbstzweck und keine Bestrafung des Fußballs. Sie schaffen aber einen wirksamen Anreiz, Gewaltprävention und Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Der Grundsatzbeschluss ist ein wichtiger Schritt. Nun sind die Länder gefordert, dem Bremer Beispiel zu folgen und die rechtlich zulässigen Gebührenbescheide bei Hochrisikospielen konsequent zu erlassen", sagte der DPOlG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz einerseits.
Ausdrücklich widersprach der Gewerkschafter jedoch andererseits Neuendorfs Zweifeln an der Wirksamkeit von Gebührenbescheiden: "Wir sehen sehr wohl einen richtigen Ansatz. Die Vereine müssen deutlich spüren, dass ein fahrlässiger Umgang mit der Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen richtig viel Geld kosten kann. Wer Milliarden mit dem Profifußball verdient, darf sich seiner Verantwortung für die Sicherheit nicht entziehen."
Hintergrund des DFB-Grundsatzbeschlusses ist eine gesetzliche Regelung in Bremen, die Gegenstand eines Rechtsstreits mit der Bundesliga gewesen war. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass eine Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich rechtmäßig sei. Die saarländische Landesregierung plant aktuell eine vergleichbare Regelung.
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