Wichtiger Erfolg im Kampf gegen unerlaubte Nutzung von Nachrichtentexten im Internet
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in dem deutschlandweit bisher einzigen auf dieser hohen richterlichen Ebene angesiedelten Urteil entschieden, dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Dies gilt demnach selbst dann, wenn sie im sogenannten Tickerstil geschrieben sind. Nicht schutzfähig sind dagegen nur kurze reine Faktenberichte. (6 U 78/10)
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in dem deutschlandweit bisher einzigen auf dieser hohen richterlichen Ebene angesiedelten Urteil entschieden, dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Dies gilt demnach selbst dann, wenn sie im sogenannten Tickerstil geschrieben sind. Nicht schutzfähig sind dagegen nur kurze reine Faktenberichte. (6 U 78/10)
Der deutsche AFP-Dienst hatte gegen die nicht-lizenzierte Nutzung von AFP-Texten auf einem regional ausgerichteten Internetmagazin geklagt. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe im August führten die Richter laut dem nun schriftlich vorliegenden Urteil aus: Nachrichtentexte sind schutzwürdig, wenn der Text sich beispielsweise „nicht auf die reine Mitteilung von Nachrichten beschränkt, sondern daneben erläuternde oder belehrende Kommentierungen, Betrachtungen oder Ergänzungen“ enthält. Dagegen spricht nach Ansicht des Gerichts auch nicht, dass Texte von Nachrichtenagenturen wegen des für sie „geltenden Gebots der Sachlichkeit und Zurückhaltung in der sprachlichen Darstellung typischerweise wenig individuelle Charakteristika“ aufweisen.
Die individuelle Prägung eines Nachrichtentextes, die für die Annahme eines Urheberrechtsschutzes nötig ist, ergibt sich laut Gericht vor allem aus der Auswahl der berichteten Tatsachen, aus der Entscheidung, wie detailliert darüber berichtet wird, oder aus der Einordnung des Berichteten in einen größeren Zusammenhang. Das OLG urteilte, dass sich niemand damit herausreden könne, die Übernahme von Nachrichtentexten aus dem Internet ohne wesentliche Änderungen sei üblich. Zudem sah das Gericht die von AFP geforderten Lizenzgebühren für die Texte als zulässig und begründet an. Das verklagte Regionalportal wurde darüber hinaus verurteilt, sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.