BGH urteilt noch einmal in Dauerstreit von Kraftwerk und Produzent Pelham
Nach 27 Jahren steht im Dauerrechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham eine weitere Entscheidung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Donnerstag (08.45 Uhr) sein Urteil dazu verkünden, ob Pelham mit sogenanntem Sampling Rechte verletzte. Es geht um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus Kraftwerks Lied "Metall auf Metall". (Az. I ZR 74/22)
Pelham verwendete ihn 1997, um ihn leicht verändert in Dauerschleife unter einen Song zu legen. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. Es gab bereits mehrere Urteile, auch am BGH. Dort geht es nun nur noch um die Zeit ab Juni 2021, denn seitdem gilt neues Urheberrecht. Der BGH befragte dazu den Europäischen Gerichtshof. Nach dessen Antwort könnte der Streit zugunsten von Pelham ausgehen - die letzte Entscheidung liegt aber beim BGH.
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