Die Europäische Kommission hat in einem heute veröffentlichten Beschluss zu einer Beschwerde der ehemaligen deutschen Nachrichtenagentur dapd die Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde vom Februar 2010 richtete sich gegen Frankreich wegen staatlicher Beihilfen für AFP.
Die Europäische Kommission hat in einem heute veröffentlichten Beschluss zu einer Beschwerde der ehemaligen deutschen Nachrichtenagentur dapd die Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde vom Februar 2010 richtete sich gegen Frankreich wegen staatlicher Beihilfen für AFP.