AFP-Präsident Pierre Louette wechselt zur France Télécom
Der Präsident der weltweit tätigen Nachrichtenagentur Agence France-Presse hat seinen Wechsel zur France Télécom angekündigt. Ab April sei er in der dortigen Unternehmensführung als Generalsekretär für die strategische Entwicklung zuständig, teilte Pierre Louette am Mittwoch in Paris mit. In Brüssel geht die EU-Kommission unterdessen einer Wettbewerbsbeschwerde gegen die Agentur nach.
Der Präsident der weltweit tätigen Nachrichtenagentur Agence France-Presse hat seinen Wechsel zur France Télécom angekündigt. Ab April sei er in der dortigen Unternehmensführung als Generalsekretär für die strategische Entwicklung zuständig, teilte Pierre Louette am Mittwoch in Paris mit. In Brüssel geht die EU-Kommission unterdessen einer Wettbewerbsbeschwerde gegen die Agentur nach.
Bei AFP war der 47-jährige Louette seit November 2003 tätig, davon seit Ende 2005 als Président-Directeur Général. Hintergrund des Rücktritts ist die diskutierte Reform des Gesellschaftsstatuts der AFP, die öffentlich-rechtlich verfasst ist und 40 Prozent ihres Umsatzes über einen Leistungsvertrag mit dem französischen Staat erzielt. Die Reform ist ins Stocken geraten, worauf Louette bei der Unterrichtung der AFP-Mitarbeiter über sein Ausscheiden einging:
"Ich denke, dass es einen neuen Präsidenten geben sollte, der die Pläne zur Reform und Entwicklung der Agentur vollendet, sie durch das Parlament bringt und sie in den nächsten Jahren umsetzt."
Im März 2009 hatte Louette auf Wunsch der Pariser Regierung einen Plan zur Reform des AFP-Statuts vorgelegt, der eine Umwandlung der Agentur in eine Kapitalgesellschaft vorsah, die ausschließlich öffentliche Banken oder Beteiligungsfonds als Eigner vorsah. Ein Stiftungsrat sollte über die Unabhängigkeit des Presseunternehmens wachen. Dieses Projekt blieb im Parlament umstritten und stieß auf den Widerstand der Mediengewerkschaften, die eine zu große Nähe zum Staat und eine spätere Privatisierung befürchteten. Daraufhin hatte das Pariser Kulturministerium im Dezember eine fünfköpfige Expertengruppe aus Journalisten und Medienmanagern eingesetzt, die im April Vorschläge zur künftigen Entwicklung der Agentur vorlegen soll.
AFP, eine der drei großen Weltagenturen neben AP und Reuters, erzielte im Jahr 2009 etwas mehr als 270 Millionen Euro Umsatz.
Davon kamen knapp 110 Millionen Euro aus einem Leistungsvertrag mit dem französischen Staat, gut 80 Millionen Euro wurden im Ausland erlöst, etwas weniger bei Medien und Privatunternehmen in Frankreich. Die Höhe des Anteils staatlicher Zahlungen im AFP-Budget nahm die deutsche Inlandsagentur ddp diese Woche zum Anlass, eine Wettbewerbsbeschwerde gegen AFP bei der EU-Kommission einzureichen.
Die Besitzer der ddp media holding AG nannten als Grund für die Beschwerde, die deutsche AFP-Filiale unterbiete ihre Preise, was nur möglich sei, weil die Muttergesellschaft in Paris subventioniert werde. Die AFP GmbH in Berlin hatte dies schon im Vorfeld zurückgewiesen und angeführt, dass die Preise für die deutschen AFP-Dienste mit denen der Wettbewerber vergleichbar seien und dass die AFP-Töchter in Deutschland gewinnbringend arbeiteten und Mittel nach Paris abführten, anstatt von dort bezuschusst zu werden.
Der Wahrheitsgehalt der von ddp erhobenen Beschuldigungen ist nach Angabe von Fachanwälten in Brüssel für das weitere Verfahren aber nicht relevant. Wird eine Beschwerde eingereicht, muss die Kommission dieser von Amts wegen nachgehen, selbst wenn ddp keinen eigenen Nachteil nachweisen kann. Die Kommission wird nun eine Stellungnahme der französischen Regierung einholen und dann entscheiden, ob ein förmliches Prüfverfahren eröffnet werden soll.
Dabei muss auch beurteilt werden, ob die Regelungen, auf denen die staatlichen Zahlungen an AFP beruhen, ähnlich wie die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks schon vor dem Beitritt zur EU bestanden. Das öffentlich-rechtliche Statut der AFP wurde im Januar 1957 per Gesetz geregelt und nie geändert, zwei Monate später war Frankreich Gründungsmitglied der EWG. Auch die laufenden Vorbereitungen zu einer Überarbeitung der Rechtsform von AFP dürften das Verfahren in Brüssel beeinflussen. Brüsseler Fachanwälte rechnen damit, dass die Vorprüfung der Beschwerde etwa ein Jahr dauern wird und dass ein eventuelles förmliches Prüfverfahren weitere zwei Jahre in Anspruch nehmen dürfte.